Alternative Pflege & 24 Stunden Betreuung

Service und Leistung

Das neue Pflegestärkungsgesetz II ist seit dem 01.01.2017 wirksam und die drei Pflegestufen wurden durch die mehrstufige Pflegegrade ersetzt.

Auf dieser Grundlage erhalten alle seit dem 01. Januar 2017 alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen, geistigen  oder psychischen Beeinträchtigungen betroffen sind.

Mit dem neuen Begutachtungsinstrument kann zukünftig die individuelle Pflege- und Lebenssituation von Menschen, die einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung gestellt haben, besser erfasst werden. So wird es möglich, Pflegebedürftige individueller zu versorgen und ihre Selbständigkeit im Alltag nachhaltig zu stärken. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der besseren Einstufung von Menschen mit Demenz.

Auf einen Blick soll Ihnen die nachfolgende Grafik helfen, wie sich die Pflegegrade ergeben.


Quelle: www.procurand.de


Wir erbringen und bieten Ihnen die Leistungen nach dem
Pflegeversicherungsgesetz § 89 mit dem Sozialgesetzbuch XI und
Behandlungspflege nach § 37 SGB V und Betreuungsleistung für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 45 SGB XI. Ebenso 
24-Stunden Betreuung mit Pflegehelfern die Ihnen als persönliche Hauspflegerin zur Seite stehen.


Unser Angebot besteht darin, einen pflegebedürftigen Menschen bei den Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens zu unterstützen, die Verrichtungen ganz oder teilweise zu übernehmen oder ihn dabei zu beaufsichtigen und anzuleiten. Ziel der Hilfe ist es, soweit wie möglich die eigenständige Übernahme der Verrichtungen durch die pflegebedürftige Person zu erreichen. Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens sind:

  1. Im Bereich der Pflegeplanung und Pflegeberatung 
  2. Im Bereich der Grundpflege bei der Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, Inkontinenzversorgung (Darm- oder Blasenentleerung), die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, Mahlzeiten zubereiten und gegenfalls anreichen, Sondennahrung und Beratungsbesuch nach SGB XI §37 Abs. 3
  3. Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung, das Betten machen, Reinigung der Wohnung, Einkaufen, Pflege der Wäsche, etc
  4. Im Bereich der Mobilität das selbständige Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung,
  5. Im Bereich der Behandlungspflege das Herrichten und Verabreichen von Medikamenten, Injektionen, Verbandswechsel, Wundversorgung, Infusionstherapie, Parenterale Ernährung etc.
  6. Im Bereich der Palliative Care, Hospizarbeit und Sterbebegleitung, stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen zu jeder Tageszeit zur Seite.
  7. Im Bereich der Prävention mit konkreten Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
  8. Im Bereich der komplementären Behandlungspflege, zur Linderung von Beschwerden, Schmerzen und Steigerung des Wohlbefindens.
  9. Im Bereich der Beratung, Schulung, Anleitung und Begleitung von Angehörigen, Pflegeassistenz und Laienhelfer (nach § 45 SGB XI).
  10. Im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung
  11. Im Bereich der individuellen Selbstfürsorge und Entspannung- undStressmanagement
  12.  Im Bereich der Psychologischen Beratung

Bitte bedenken Sie, dass wir für das Erbringen von privaten, individuellen angepassten Pflegeleistungen und Dienstleistungen (die nicht von den Pflege- und Krankenkassen übernommen werden), erst die Zusage der Gesamten Kostenübernahme von Ihnen garantiert haben müssen, damit Sie von den Vorzügen unserer Leistungen profitieren können.